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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1996 - 10a D 1/95.NE |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.1996 - 10a D 1/95.NE (https://dejure.org/1996,40252)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 1996 - 10a D 1/95.NE (https://dejure.org/1996,40252)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2000 - 10 A 696/96
Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Erweiterung einer Spielhalle; …
Ihr Erlass bedarf insbesondere nicht der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 17 Abs. 3 BauGB, vgl. z.B. OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 1989 - 11 A 2216/87 - BRS 49 Nr. 113; OVG NRW, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 10a D 1/95.NE - OVG des Saarlandes, Urteil vom 11. Januar 1980 - II N 2/79 - BauR 1981, 251, 252. - OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
Öffentliches Baurecht: Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; …
Dessen ungeachtet gilt aber auch, dass es für ihr Rechtsschutzbedürfnis bereits ausreicht, dass jedenfalls die Antragsgegnerin die Veränderungssperre gerade (auch) mit Blick auf die von der Antragstellerin beabsichtigte Bebauung erlassen hat und sie sich, indem sie an der Zulässigkeit des Normenkontrollantrags keine Zweifel hegt und die Abweisung des Antrags der Antragstellerin aus materiell-rechtlichen Gründen begehrt, der Sache nach unverändert darauf beruft, dass die Veränderungssperre auch für die Antragstellerin verbindlich sei (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.01.1996 - 10a D 1/95.NE -, juris, Rn. 24) . - OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 KN 276/03
Veränderungssperre zur Sicherung von Planungsfreiräumen unzulässig
Hingegen ist die individuelle Berechnung der Geltungsdauer einer Veränderungssperre im Einzelfall nicht zulässiger Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens (OVG Münster, Entscheidung vom 19.1.1996 - 10 a D 1/95.NE -, veröffentlicht in Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - 10a D 131/97
Antragsbefugnis; Mieter; Ablehnung des Baugesuches; Gewerbegebiet; Ausschluss von …
Wie auch der Antragstellerin bekannt ist, hängt nach ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 - BRS 55 Nr. 95, Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 1996 - 10a D 1/95.NE - und vom 18. Februar 1997 - 10a D 155/94.NE - die Wirksamkeit einer Veränderungssperre nicht davon ab, ob der noch nicht beschlossene Bebauungsplan in seinen einzelnen Festsetzungen von einer ordnungsgemäßen und gerechten Abwägung aller betroffenen Belange (§ 1 Abs. 6 BauGB) getragen sein wird.